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Leasing



Bezeichnet wird damit die zeitlich befristete Nutzung oder Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern gegen Entgelt. Seit mehr als 30 Jahren wird Leasing für Fahrzeuge in der Bundesrepublik angeboten. In diesem Zeitraum hat es sich als Alternative zur klassischen Finanzierung dynamisch weiterentwickelt. Der Vorteil beim Leasing liegt darin, dass Sie nicht den vollen Kaufpreis zahlen, sondern nur die Differenz zwischen Anschaffungspreis und voraussichtlichem Gebrauchtwagenwert einschließlich Zinsen. Ferner ist die Mehrwertsteuer nur auf die Leasingbeträge und die Sonderzahlung zu entrichten. Die Mehrwertsteuer auf den Restwert zahlen Sie als Leasingnehmer nicht.


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