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Kurzzulassung
Es ist ein gängiger Vorgang, daß Fahrzeughersteller und -importeure von Markenfahrzeugen bestimmte Fahrzeugmodelle in größeren Stückzahlen zumeist gegen Monatsende in Anlehnung an jüngste Regelungen für 30 Tage bei der Straßenverkehrsbehörde zulassen oder jemanden damit beauftragen, um bestimmte Effekte in der amtlichen Zulassungsstatistik herbeizuführen. Diese Fahrzeuge mit "Kurzzulassung" sind faktisch Neufahrzeuge mit 0 KM Laufleistung. Da sie durch Eintrag im Fahrzeugbrief nicht mehr ganz jungfräulich sind, werden sie oft mit erheblichen Nachlässen angeboten, sind aber nicht gefahren. |
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| ReImporte.biz |
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