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Auflastung



Manche Fahrzeuge können zum PKW-Kombinationskraftwagen "aufgelastet" werden. Sofern technisch möglich, wird das zulässige Gesamtgewicht auf über 2,8 t erhöht, so daß die Besteuerung nach LKW-Tarifen erfolgt, und zwar auf Basis des zul. Gesamtgewichtes anstatt nach Hubraum, wie beim PKW. Die Auflastung lohnt sich in der Regel bei Dieselfahrzeugen, die nach der Auflastung nur noch mit EUR 173 pro Jahr besteuert werden.


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